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Inkasso-ServiceIst das auch Ihre Situation?
Was können Sie dagegen tun, ohne bei Ihrem Kunden mit „der Tür ins Haus” zu fallen bzw. diese zu „vergraulen”? Die Lösung
Gibt es das? Ja! Wir haben ein Spezial-Inkassoreferat. Dessen Organisation ermöglicht uns die Reduzierung des Beitreibungsrisikos. Neben der Pauschale fallen nur noch Gebühren der Gerichte und Behörden an. Voraussetzung dafür, dass dieser besondere Service in Anspruch genommen werden kann, ist die Hereingabe der forderungsbezogenen Daten auf unseren Vordrucken Formblatt-Inkasso. KostenDurch die Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) haben wir die Möglichkeit, Forderungsbeitreibungen kostengünstig durchzuführen. Bleiben Beitreibungsmaßnahmen ohne Erfolg, muss der Auftraggeber lediglich einen Teil der angefallenen Anwaltsgebühren zahlen. Der Anwalt beteiligt sich somit erheblich am Kostenrisiko. Zum Ausgleich treten Sie entsprechend gesetzlicher Vorschrift an den Anwalt lediglich die ausgefallene Gebührenforderung ab. |
Alles, was Recht ist! | |
| DORNBACH - MACKH Rechtsanwälte · Mercedesstraße 35 · 71384 Weinstadt-Endersbach . Telefon: 07151/959420 · Telefax: 07151/9594220 · mail@dornbach-mackh.de | |