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Michael StumppMiete und PachtIm Bereich des Miet- und Pachtrechts bieten wir eine umfassende und praxisorientierte Beratung zu allen Fragen rund um Ihre Immobilie und den damit in Zusammenhang stehenden Fragen des gewerblichen wie privaten Miet- und Pachtrechts. Wir begleiten Sie bei der Begründung des Miet- oder Pachtverhältnisses, entwerfen für Sie maßgeschneiderte Miet- bzw. Pachtverträge, Nachtrags- oder Aufhebungsvereinbarungen und unterstützen Sie bei der Vertragsverhandlung. Auch in schwierigen Situationen finden wir die für Sie passende Lösung. Im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses stehen wir bei allen auftretenden rechtlichen Fragen, wie Mieterhöhung, Gebrauchsgewähr, Mängelrechte, Instandhaltung/Instandsetzung bzw. Modernisierung, Mietminderung, Abmahnung, Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnung, Zahlungsverzug usw. an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und, sofern nötig, auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte. Zu unserem Leistungsspektrum zählt ferner die Beendigung Ihres Miet- oder Pachtvertrages einschließlich der Reglung von Problemen des Kündigungsschutzes, der Räumungsvollstreckung bzw. des Vollstreckungsschutzes, des Vermieterpfandrechts sowie der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dabei sind wir bestrebt, nicht nur Rechtssicherheit für Sie zu erlangen, sondern insbesondere auch Ihre wirtschaftlichen Interessen bestmöglich zu vertreten und zu sichern. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Vertretung von gewerblichen oder privaten Vermietern/Verpächtern sowie von Immobilienverwaltern . Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)Wohnungseigentümergemeinschaften weisen nicht selten eine äußerst problematische Gemengelage unterschiedlichster persönlicher Interessen der Beteiligten auf. Dies betrifft zum einen die rechtliche Beziehung der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander, zum anderen aber auch die Beziehung der Wohnungseigentümer zur Hausverwaltung. Dies und nicht zuletzt auch die zunehmende Komplexität des Wohnungseigentumsrechts stellt die Beteiligten häufig vor rechtliche Probleme. Um diese zu bewältigen, bieten wir eine qualifizierte und umfassende juristische Beratung für Mitglieder von Wohnungseigentumsgemeinschaften und Hausverwalter. Unser Leistungsspektrum reicht dabei von der Begleitung beim Kauf von Wohnungseigentum und der Vertragsprüfung nebst der laufenden Kommunikation mit externen Dienstleistern (Steuerberater, Notare, Sachverständige, Banken), über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung durch einzelne WEG-Mitglieder sowie der Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bis hin zur Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen. Die häufigsten Beratungsthemen sind: die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Reichweite eines Sondernutzungsrechts, Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage und Umgang mit insolventen Miteigentümern. Einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit stellt die Erstellung und Überprüfung von Verwalterverträgen sowie die Beratung von Hausverwaltungen dar. NachbarschaftsrechtNicht selten schaukeln sich vermeintliche Kleinigkeiten im nachbarschaftlichen Verhältnis hoch und führen zu langwierigen und teuren Rechtsstreitigkeiten. Das muss nicht sein. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Grundstücksnachbarn hilft oft Unklarheiten und Irrtümer aufzuklären und so das Nachbarschaftsverhältnis wieder zu befrieden. Neben der umfassenden rechtlichen Beratung umfasst unser Leistungsprofil jedoch selbstverständlich auch die Vertretung des Mandanten im nachbarrechtlichen Schlichtungsverfahren sowie ggf. die Prozessführung vor Gericht. Die häufigsten Beratungsthemen im Bereich des Nachbarschaftsrechts sind: Streitigkeiten über den Grenzverlauf, die Einhaltung von Grenzabständen, der Entfernung des Überbaus an einer Grundstücksgrenze, die Zu lässigkeit der Errichtung eines Zaunes, einer Grenzhecke, einer Sichtschutzwand oder einer ähnlichen Grundstückseinfriedung, vom Nachbargrundstück ausgehende Immissionen sowie Fragen des Notwege- bzw. Leitungsrechts und der Nutzung gemeinschaftlicher Grundstücke. Zivil- und HandelsrechtAbwicklung von zivilrechtlichen Verfahren einschließlich Prozessführung. Beratung und Vertretung im Bereich des Wirtschaftsrechts. |
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